Skip to content

Corona-Massnahmen ab 02.11.20

Wir bleiben offen

Wie Sie der Pressekonferenz des Bundesrates von Mittwoch, 28.10.2020 entnehmen können, hat der Bundesrat verfügt, dass überall im Innenbereich von Sportanlagen eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden muss.

 

Massnahmen:

  • Im ganzen Fitnesspark gilt eine allgemeine Maskenpflicht – inklusive Kraft- und Ausdauertraining sowie in Kursen.
  • Die Teilnehmerzahl ist in den Kursen auf maximal 15 Personen limitiert (14 Teilnehmende + Kursleitung).
  • Die Anzahl der maximal gleichzeitig im Fitnesspark anwesenden Personen ist weiterhin beschränkt. Die aktuelle Auslastung ist auf der Webseite ersichtlich.
  • Vor Ort im Fitnesspark ist alles pro Zone jeweils ausgeschildert. Zusätzlich haben wir ein PDF mit allen Detailfragen zu Training und Mitgliedschaft ausgearbeitet. Das umfangreiche Dokument mit den FAQ finden hier zum Download.

Ausnahmen Maskenpflicht:

  • Bestimmte, gekennzeichnete Ausdauergeräte
  • In den Duschen
  • In den Warmlufträumen der Saunawelt
  • In der Bäderwelt im Wasser
  • Bei Kursen, wenn 15 m2 pro Teilnehmende zur Verfügung stehen (abhängig von Raumgrösse und Teilnehmerzahl)

 

Fragen und Antworten PDF

 

 

Weitere Massnahmen

  • Kommen Sie nur in den Fitnesspark, wenn Sie sich absolut gesund fühlen.
  • Nutzen Sie die Handdesinfektionsständer und waschen Sie sich vor und nach dem Training die Hände.
  • Benutzen Sie ein Trainingstuch mit Mindestgrösse 70x150cm.
  • Desinfizieren Sie die Kontaktstellen an den Geräten vor und nach Gebrauch mit den zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln.
  • Sind Sie zeitlich flexibel? Dann empfehlen wir Ihnen ein Besuch in den Randzeiten. Beachten Sie die aktuellen Besucherzahlen auf unserer Homepage.

 

Eine weitere Anpassung dieser Massnahmen ist laufend möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 

 

Risikogruppen
Das BAG aktualisiert die Informationen über Risikogruppen laufend nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Aktuell gelten auch Schwangere als Risikogruppen. Time-Stops werden gemäss unseren AGB gewährt.

Risikogruppen nach BAG

 

 

Haben Sie Fragen?
Bitte nutzen Sie für Ihr Anliegen unser Kontaktformular. Wir versuchen Ihre Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.

KONTAKT

An den Anfang scrollen